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Satzung
1. Name und Sitz des Vereins
2. Zweck des Vereins
3. Eintragung in das Vereinsregister
4. Mitgliedschaft
5. Organe des Vereins
6. Der Vorstand
7. Die Mitgliederversammlung
8. Mitgliedsbeiträge
9. Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
10. Sprachliche Gleichstellung
6. Der Vorstand
6.1

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.

6.2

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes.

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