4.1
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden.
4.2 Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand.
4.3
Die Mitgliedschaft wird nach Zahlung des Beitrags und nach unterschriftlicher Anerkennung dieser Satzung wirksam.
4.4
Die Mitgliedschaft endet:
a) mit dem Tod des Mitglieds.
b) durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied; sie ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zulässig.
c) durch Ausschluss aus dem Verein.
4.5
Ein Mitglied, das gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden.
|