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Satzung
1. Name und Sitz des Vereins
2. Zweck des Vereins
3. Eintragung in das Vereinsregister
4. Mitgliedschaft
5. Organe des Vereins
6. Der Vorstand
7. Die Mitgliederversammlung
8. Mitgliedsbeiträge
9. Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
10. Sprachliche Gleichstellung
2. Zweck des Vereins
2.1

Förderung von Selbsthilfeprojekten in The Gambia (Westafrika) in den Bereichen Bildung , Umweltschutz , Landwirtschaft und Handwerk. Dies wird verwirklicht insbesondere durch Organisation und Durchführung von Sachspenden- und Hilfsgütertransporten von Deutschland nach Gambia. Organisation und Durchführung von Reisen aus Deutschland nach Gambia.( z.B. durch Mitwirkung bei der Charity-Rallye „Dresden-Dakar-Banjul“)
Finanzielle Unterstützung beim Aufbau einer Vorschule und eines Computerausbildungszentrums ( Sammeln von Sach- und Geldspenden). Vermittlung von Partnerschaften zwischen Gambiern und Deutschen (z.B. Lehreraustausch, Städtepartnerschaften etc.). Hilfestellung beim Bau einer Sportstätte im Ort Sanyang( The Gambia), durch Betreuung und sammeln von Spendengeldern in Deutschland. . Förderung und Schaffung eines Aufforstungsprojektes mit dem Rohstoff Bambus. In Zusammenarbeit mit der lokalen Organisation „ Sembe Awanya“. betreiben wir Umwelterziehung über schnell nachwachsende Rohstoffe. Dies geschieht in Form von Aufklärung, Anbau und Verbreitung dieses Rohstoffs in Gambia Alle gesammelten Mittel werden spätestens im Folgejahr dem Verwendungszweck zugeführt.

2.2

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „ Steuerbegünstigte Zwecke „ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für Satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder werden ehrenamtlich tätig. Sie erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Ausnahmeregelungen zur Entschädigung für besondere Aufwendungen beschließt die Mitgliederversammlung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind , oder durch unangemessene Vergütung begünstigt werden .

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