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Satzung
1. Name und Sitz des Vereins
2. Zweck des Vereins
3. Eintragung in das Vereinsregister
4. Mitgliedschaft
5. Organe des Vereins
6. Der Vorstand
7. Die Mitgliederversammlung
8. Mitgliedsbeiträge
9. Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
10. Sprachliche Gleichstellung
8. Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 1. Januar eines Jahres im Voraus fällig. Über die Beitragshöhe entscheidet die Mitgliederversammlung.
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